• Compliance / Geldwäscheprävention
• Finanzmanagement mit individuellen Lösungen
• Buchhaltung, inkl. Gehalt & Löhne
• Personalmanagement
• IT-Management
• Unternehmensführung
Es ist nicht immer einfach, die Buchhaltung, Finanzberichterstattung und Steueranforderungen im Auge zu behalten, insbesondere wenn sie zwischen Gerichtsbarkeiten, Unternehmenstypen und dem regulatorischen Status des Unternehmens variieren.
Wir arbeiten mit einem internationalen Team von Wirtschaftsprüfern zusammen, die in der Lage sind, die regelmäßige Buchhaltung sowie die Steuer- und Finanzberichterstattung zu vereinfachen. Unser Team unterstützt den Geschäftsbetrieb durch die Erstellung des erforderlichen Jahresabschlusses und des Managementberichts.
Unsere akkreditierten Branchenexperten verfügen über Erfahrungen in mehreren Gerichtsbarkeiten und helfen Ihrem Unternehmen, die Kontrolle über die unterschiedlichen lokalen und behördlichen Anforderungen zu behalten, die Probleme in multinationalen Betrieben verursachen können.
Wir arbeiten auf Wunsch auch flexibel mit einem Ihrer bestehenden Buchhaltungspartner zusammen.
• Konsultation und Unterstützung bei der Eröffnung oder bei laufenden Bankkonten
• Analyse, Planung und Kontrolle von Finanzmanagementaufgaben
• Bewertung der Kennzahlen für die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz
• Liquiditätsplanung
• Führung von Finanzunterlagen
• Ziel- / Ist-Vergleiche
• Finanzielles Risikomanagement
• Zusammenarbeit mit externen Prüfern zur Erstellung aller Abschlüsse und Berichte.
• Untersuchung von Finanzbetrug und Due Diligence
Die Due Diligence nimmt ständig zu, was Professionalität, Genauigkeit und einen hohen Zeitaufwand erfordert. Als Compliance-Experten tragen wir Ihre Compliance-Belastung, indem wir unser internationales Compliance-Netzwerk mit mehreren Gerichtsbarkeiten kombinieren, um in Ihrem Namen KYC-, AML-, MLRO- und Due-Diligence-Verfahren durchzuführen. Wir bieten eine effektive und effiziente Möglichkeit, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt werden.
Unsere Compliance unterstützt die Ziele Ihres Unternehmens, statt sie zu behindern. Dennoch sorgen wir für eine permanente Rechtskonformität und halten Ihren somit den Rücken frei.
• Rechtskonformität
• Korruptionsprävention
• Interne, nationale und internationale Standards
• Produktbezogene Transparenz und Überprüfbarkeit
• Datenschutz
• Finanzberichterstattung
• Interne Kontrollsysteme
• Risikomanagement
• Betrugsbekämpfung
• Geldwäschegesetzgebung
• Verhaltenskodex
• Gesundheit und Sicherheit
• IT-Compliance
• HR-Compliance
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet jedes innerhalb der EU tätige Unternehmen (auch außerhalb der EU) zum Datenschutz. Sie ist europaweit die wichtigste aller Datenschutzbestimmungen und muss von Unternehmen durch entsprechende Maßnahmen zwingend umgesetzt werden.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO. Unternehmen sind verpflichtet, die Daten betroffener Personen wie Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zu schützen und besondere Maßnahmen zu ergreifen, um Sanktionen in Form von hohen Bußgeldern zu vermeiden. Damit bringt die DSGVO Neuerungen im Datenschutzrecht und erhöhte Datenschutzanforderungen für Unternehmen mit sich.
Beim Datenschutz geht es in erster Linie darum, „wann“ und „wie“ Daten natürlicher Personen verarbeitet werden dürfen. Das Datenschutzrecht befasst sich mit dem Schutz dieser Daten. Dies ist seit Mai 2018 in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
Der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit ist nicht immer leicht zu verstehen. In der Praxis hilft meist Folgendes:
Datenschutz: Darf ich bestimmte (personenbezogene) Daten zu einem bestimmten Zweck verarbeiten?
Datensicherheit: Welche Maßnahmen wende ich zum Schutz der erhobenen Daten an?
Obwohl Unternehmen auf beide Elemente – Datenschutz und Datensicherheit – achten müssen, treten diese Themen aufgrund ihrer Komplexität im Geschäftsalltag oft in den Hintergrund. Doch Datenschutz und Datensicherheit sind enorm wichtig und Maßnahmen zu deren Umsetzung und Einhaltung sind auch von nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Relevanz. Daher ist es notwendig, die Unterscheidung zwischen Datenschutz und Datensicherheit genau zu betrachten. Zumal Verstöße gegen Letzteres zu Abmahnungen, hohen Bußgeldern und sogar Imageverlust führen können.
Ein externer Datenschutzexperte ist ein externer Dienstleister, der von einem Unternehmen als Verantwortlicher für den betrieblichen Datenschutz bestellt wird. Er ist somit kein Mitarbeiter des Unternehmens.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist „eine Person, die für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist“. Geschieht dies in einem Unternehmen, spricht man von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese muss von jedem Unternehmen bestellt werden, in dem mindestens 20 Mitarbeiter dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.
Diese umfangreiche und komplexe Position kann von einem internen Mitarbeiter übernommen werden. Der betreffende Mitarbeiter muss jedoch über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung verfügen und von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt sein. Der externe Datenschutzbeauftragte ist für ein Unternehmen im Rahmen einer Dienstleistung tätig.